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Anrechnung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei Ehegatten

Mit Schreiben vom 14.01.2015 (BStBl 2015 I S. 83) – vormals BMF-Schreiben vom 31.1.2013 (BStBl I 2013 S. 70) – hat das BMF Stellung zum Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer sowie zur Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen genommen.

Verschiedene Vorgehensweisen bei der Anrechnung von Vorauszahlungen kann die Anrechnung des Steuerpflichtigen beeinflussen und ggf. Nachteile vermeiden.

Beispiel 1 - Vorauszahlungen ohne Tilgungsbestimmung
Wurden Vorauszahlungen gegen zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam in einem Vorauszahlungsbescheid festgesetzt und diese ohne Tilgungsbestimmung von einem oder beiden Ehegatten entrichtet, sind sie auf die bei der Jahresveranlagung festgesetzte Steuer beider Ehegatten anzurechnen. Auf die Veranlagungsart kommt es nicht an. Es ergeben sich unter Umständen große finanzielle Folgen bei Trennung usw.

Beispiel 2 – Vorauszahlungen mit Tilgungsbestimmung
Tätigt ein Ehegatte Vorauszahlungen, welche mit einer Tilgungsbestimmung versehen sind, begehrt er damit die Anrechnung der Vorauszahlung auf seine Steuerschuld. Er ist anrechnungs- und ggf. erstattungsberechtigt.

29.01.2016