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Höhere Wertgrenze für kleine Wirtschaftsgüter?

Nach einem Bericht in der FAZ vom 16.02.2017 sollen kleinere Anschaffungen von Unternehmen und Selbständigen künftig schneller steuerlich geltend gemacht werden können.
Union und SPD haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, die Grenze für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter kräftig aufzustocken. Von derzeit 450,00 € soll der Grenzwert nach Aussage von Christian Freiherr von Stetten, Vorsitzender des Parlamentskreisen Mittelstand der Unionsfraktion, mehr als verdoppelt in Richtung 1.000,00 € erhöht werden.
Finanzminister Wolfgang Schäuble hat sich lange gegen die Erhöhung dieser Wertgrenze gesträubt, soll die Einigung der großen Koalition jetzt doch mittragen.

Letzte Gespräche und der Zeitpunkt der Umsetzung sollen zeitnah geführt werden. Sollte es hier eine Einigung geben, wäre damit eine große Entlastung von mittelständischen Unternehmen erreicht – schließlich ist die Wertgrenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern seit Jahrzehnten nicht erhöht worden.

Warten wir es ab!

23.02.2017 A. Twehues, Steuerberater