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Wohnen für Hilfe

Bei diesem bundesweit angebotenen Projekt bieten ältere Menschen jungen Menschen günstigen Wohnraum an.

Die Studierenden und Auszubildenden verpflichten sich regelmäßig als Gegenleistung, den Wohnraumanbieter im Alltag zu unterstützen. Die geleisteten Stunden werden als Mieterlass angerechnet, wobei in der Regel ein Quadratmeter Wohnfläche mit einer Stunde Hilfe im Monat verrechnet wird.

Das Projekt wird in verschiedenen Modellformen angeboten.

Achtung
Das Modell „Hilfe gegen Wohnen“ kann sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit für den Helfer wie auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für den Wohnraumanbieter auslösen.

Fazit
Falls Sie sich für diese Wohnform näher interessieren, sollten Sie sich auch in steuerlicher Hinsicht beraten lassen.

09.06.2017 Antonius Twehues, Steuerberater