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Spekulationsfrist bei Veräußerung von Ferienimmobilien?

Wer eine vermietete Immobilie verkauft, muss den Veräußerungsgewinn versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.Für privat genutzte Immobilien gilt diese Spekulationsfrist dagegen grundsätzlich nicht.

Ob diese Freistellung auch Wirkung hat bei einer selbst genutzten Ferienimmobilie ist fraglich. Im Urteil vom 18.10.2016 vertritt das Finanzgericht Köln den Standpunkt, dass diese Freistellung für zeitweilig eigen genutzte Ferienimmobilien nicht wirkt. Gegen diese Entscheidung läuft ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof.

Empfehlung:
Wollen Sie eine privat genutzte Ferienimmobilie verkaufen, sollten Sie nach Möglichkeit die 10jährige Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung einhalten!

25.07.2017 Antonius Twehues, Steuerberater