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"Fiskalkredit" durch Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag gibt die Möglichkeit, bis zu 40% der zu erwartenden Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts vorab steuerlich geltend zu machen. Eine geänderte Gesetzeslage war für das Bundesministerium der Finanzen Veranlassung, zu Zweifelsfragen bei der Anwendung der gesetzlichen Bestimmung durch Schreiben vom 20.03.2017 Stellung zu beziehen.

Es ergeben sich hierdurch nicht unerhebliche Erleichterungen in/mit der Handhabung des Investitionsabzugsbetrags.

Bitte sprechen Sie mit uns darüber!

01.08.2017 Antonius Twehues, Steuerberater