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Mindestlohn in der Pflege steigt

Der Pflegemindestlohn steigt ab November auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten. Ab Januar 2018 wird er nochmals erhöht. Von diesem Mindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, profitieren vor allem Pflegehilfskräfte. Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett passiert.

Ab 01.11.2017 gilt für die Pflegebranche ein neuer Mindestlohn: 10,20 € pro Stunde in den alten Bundesländern, 9,50 € in den neuen Bundesländern. Er liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 €. In den kommenden Jahren wird der Pflege-Mindestlohn weiter steigen:

 

von/bis         Mindestlohn West + Berlin   Mindestlohn Ost              
01.11.17 bis 31.12.17 10,20 € 9,50 €
01.01.18 bis 31.12.18 10,55 € 10,05 €
01.01.19 bis 31.12.19 11,05 € 10,55 €
01.01.20 bis 30.04.20 11,35 € 10,85 €

 

Das sieht die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vor. Die Verordnung tritt zum 01.11.2017 in Kraft und gilt bis April 2020. Die Verordnung, und damit der Mindestlohn, gilt bundesweit – auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär, nicht jedoch in Privathaushalten. Dort gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € pro Stunde.

Bei Fragen zu den oben genannten Punkten stehen wir Ihnen gern mit Auskünften zur Verfügung.

Quelle: Bundesregierung online (Sc)

07.08.2017 Daniela Ossendorf, Steuerberaterin