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Verzinsung von Steuererstattungen/Steuernachforderungen

Nach  einem Urteil des Finanzgerichts Münster ist der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen  von 6 Prozent verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen. Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof ausdrücklich zugelassen und damit den Weg zum höchsten deutschen Steuergericht freigemacht. Es ist davon auszugehen, dass Der Bund der Steuerzahler Revision einlegen wird.

Für die Praxis gilt: Steuerzahler können zunächst weiterhin gegen die hohe Verzinsung Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf ein bereits laufendes Parallelverfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden (Az. I R 77/15).

22.08.17 Brigitte Kofort, Steuerberaterin