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Einkommensteuer: Zeitwertkonto bei Arbeitgeberwechsel

zeitwertkonto bei arbeitgeberwechsel

Die Übertragung eines Guthabens auf einem Zeitwertkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber ist nicht steuerbar.

Als Arbeitslohn zu versteuern ist noch nicht die Gutschrift auf dem Zeitwertkonto, sondern erst die Auszahlung aus diesem. Wird der Betrag auf dem Zeitwertkonto verzinst, sind die nach Ablauf des Ausgleichszeitraums ausgezahlten Zinsen nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.6.2017 keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern durch das Dienstverhältnis veranlasste Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

19.10.2017 Christiane Tewes, Steuerberaterin