euregiotax-ueberuns1.jpg
euregiotax-ueberuns1.jpg

Wie Sie 2017 auch ohne Paradise Papers noch Steuern sparen können

paradise papers klBevor die hektische Vorweihnachtszeit beginnt, sollten Sie sich die Zeit nehmen, um ihre Steuern zu optimieren.

Denn wer bis zum Jahresende noch die richtigen Weichen stellt, kann kräftig Steuern sparen. Nachstehend bekommen Sie einige Anregungen, um sich den ein oder anderen Steuervorteil noch für 2017 zu sichern.

Handwerkerleistung: Bis zu 1.200 Euro Steuervorteil
Sie haben Ihren Steuerbonus von 20 % für Handwerkerleistungen, maximal 6.000,00 Euro, noch nicht voll ausgeschöpft?
Dann sollten Sie überlegen, ob Sie weitere Arbeiten noch im laufenden Jahr ausführen lassen.
Wenn Sie die Grenze von 6.000 € bereits erreicht haben, lassen Sie die Arbeiten erst nächstes Jahr machen oder – wenn das nicht möglich ist – zahlen Sie die Rechnung erst in neuen Jahr. Aber bitte durch Überweisung und auf keinen Fall durch Barzahlung.
Die Kosten sind nur im Jahr der Zahlung in der Steuererklärung absetzbar.

Heiraten
Wenn Sie sowieso in nächster Zeit heiraten möchten, sollten Sie dies noch bis zum 31. Dezember erledigen. In der Steuerklärung 2017 kann das Ehegattensplitting auch rückwirkende für das komplette Kalenderjahr beantragt werden.
Übrigens: Wenn Sie offiziell von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben und in 2017 sich wieder versöhnen und auch wieder zusammengezogen sind, sollten Sie Ihrem Finanzamt diese freudige Nachricht nicht vorenthalten, damit eine (steuerlich günstigere) Zusammenveranlagung wieder zum Tragen kommt.

Gesundheitskosten bündeln
Wenn Sie in diesem Jahr bereits viel Geld für eine teure Zahnbehandlung ausgegeben haben, sollten Sie überlegen, ob Sie sich vielleicht schon in diesem Jahr auch eine neue Brille anschaffen.
Beachten Sie, dass sich Krankheitskosten erst ab einer gewissen Grenze steuermindernd als außergewöhnliche Belastung auswirken – oft können Sie diese nur durch die Bündelung der Ausgaben erreichen.

Kindergeldantrag noch 2017 stellen
Aktuell kann Kindergeld innerhalb der allgemeinen Verjährung für die letzten 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Ab Januar 2018 wird Kindergeld nur noch rückwirkend für 6 Monate ausgezahlt.
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden – informieren Sie sich schnellstens.

Steuererklärungen rückwirkend abgeben
Sie sind Arbeitnehmer ohne weitere Nebeneinnahmen und haben in den letzten Jahren versäumt, Ihre freiwillige Steuererklärung abzugeben. Dann haben Sie vier Jahre Zeit, um freiwillig dies nachzuholen.
Für das Steuerjahr 2013 ist der Stichtag der 31.12.2017.
Gut zu wissen:
Sofern das Finanzamt eine Steuernachforderung feststellen sollte, können Sie ganz einfach Ihre Erklärung wieder zurücknehmen – ohne nachteilige Konsequenzen.

Lohnsteuerklassen überprüfen
Verheiratete Arbeitnehmer sollten zum Jahreswechsel überprüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch optimal passen. Verändert sich im kommenden Jahr durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen zwischen den Ehepartnern, kann der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination sinnvoll sein.
Auch wer eine Arbeitslosigkeit befürchtet oder Nachwuchs plant, sollte über einen Steuerklassenwechsel nachdenken. Denn je nach Steuerklasse verändert sich das monatliche Nettogehalt und damit möglicherweise auch die spätere Lohnersatzleistung wie Arbeitslosen- oder Elterngeld.

Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung / Neue Formulare für das Jahr 2018
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
Der „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ ist ein umfangreiches 6-seitiges amtliches Formular. Anstelle dieses umfangreichen Antrags brauchen Sie in bestimmten Fällen lediglich den 2-seitigen „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ auszufüllen, wenn der beantragte Freibetrag nicht höher ist als im Vorjahr, nur die „Zahl der Kinderfreibeträge“ geändert werden soll, erstmals ein Kinderfreibetrag beantragt wird, weil ein Kind geboren wurde oder weil ein Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in Berufsausbildung ist.
Hinweis:

  • Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2018 kann bereits ab Oktober 2017 beim Finanzamt gestellt werden. Der Lohnsteuerfreibetrag ist dann im Regelfall für zwei Jahre gültig. Ändern sich die Verhältnisse, sodass mit geringeren Kosten zu rechnen ist, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
  • Ein Lohnsteuerermäßigungsantrag führt dazu, dass der Betroffene für das jeweilige Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben muss!

Übrigens: Wer für 2017 noch keinen Lohnsteuerermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies noch bis zum 30.11.2017 nachholen!
Die Formulare finden Sie hier: https://www.formulare-bfinv.de/

21.11.2017 Ansgar Cordes, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater