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Mandanten Info-Brief Februar 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren.
Diese Information soll keine persönliche Beratung ersetzen, sondern Ihnen als Ergänzung in Ihrer täglichen Arbeit bzw. als Diskussionsgrundlage dienen.

Lesen Sie bitte Informationen zu folgenden Themen:

  • Termine Februar 2017
  • Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ist verfassungswidrig
  • Berücksichtigung des Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung nur als außergewöhnliche Belastung möglich
    Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung
  • Wahlrechte bei Pauschalierung der Steuer auf Sachzuwendungen können getrennt ausgeübt werden
  • Keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlung einer Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter
  • Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei einem Arbeitnehmer
  • Verbilligter Kaufpreis von GmbH Anteilen kann Arbeitslohn sein
  • Unwirksame Kündigung bei Arbeitnehmerüberwachung mit Keylogger
  • Erneuerung einer Einbauküche in vermieteter Wohnung nur über Abschreibung abziehbar
  • Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage müssen nach der Heizkostenverordnung verteilt werden
  • Kein Recht auf „Abwohnen“ der Mietkaution
  • Bundesgerichtshof stärkt Beweislage des Käufers für Mängel in den ersten sechs Monaten

Mit freundlichen Grüßen
Sozietät Twehues

pdf button Infobrief Februar 2017