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Mandanten Info-Brief Mai 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren.
Diese Information soll keine persönliche Beratung ersetzen, sondern Ihnen als Ergänzung in Ihrer täglichen Arbeit bzw. als Diskussionsgrundlage dienen.

Lesen Sie bitte Informationen zu folgenden Themen:

  • Termine Mai 2017
  • Individueller Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
  • Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Keine Abzinsung nicht fremdüblicher Angehörigendarlehn
  • Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit
  • Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste
  • Zuzahlungen des Arbeitnehmers kürzen den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz
  • Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
  • AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
  • Mieter darf im Garten ein Kinderspielhaus aufstellen
  • Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
  • Lediglich technische Bearbeitung von Schecks, Überweisungen oder Lastschriften durch ein Kreditinstitut für andere Kreditinstitute unterliegt dem Umsatzsteuerregelsatz
  • Umkleidezeit für besonders auffällige Dienstkleidung als Arbeitszeit
  • Zweiter Börsengang der Telekom: Keine Täuschung der Kapitalanleger

Mit freundlichen Grüßen
Sozietät Twehues

pdfInfobrief Mai 2017