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Mandanten Info-Brief Januar 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren.

Diese Information soll keine persönliche Beratung ersetzen, sondern Ihnen als Ergänzung in Ihrer täglichen Arbeit bzw. als Diskussionsgrundlage dienen.

Lesen Sie bitte Informationen zu folgenden Themen:

  • Termine Januar 2017
  • Neue Anforderungen an Kassensysteme ab 1. Januar 2017
  • Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1. Januar 2017
  • GmbH Beteiligung als notwendiges Sonderbetriebsvermögen
  • Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
  • Vermeidung privater Veräußerungsgeschäfte durch Wohnungsüberlassung an Kinder nur, solange Kinderfreibetrag gewährt wird
  • Einem Dozenten zur Verfügung stehender Laborraum ist kein Arbeitsplatz
  • Änderung der Lohnsteuer Anmeldung nach bestandskräftiger Einkommensteuerveranlagung ist möglich
  • Wechselschichtzulage für Nachtarbeit eines Bundespolizisten kann steuerfrei sein
  • Defekte Telefonleitung berechtigt zur Mietminderung
  • Wahl eines WEG Verwalters ohne Festlegung des Bestellzeitraums ist unwirksam
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen auch bei Austausch von Heizkörpern vor
  • Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen
  • Unterschiedliche Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden hinsichtlich Herstellungs- und Erhaltungsaufwand

Mit freundlichen Grüßen
Sozietät Twehues

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