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Mandanten Info-Brief März 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren.
Diese Information soll keine persönliche Beratung ersetzen, sondern Ihnen als Ergänzung in Ihrer täglichen Arbeit bzw. als Diskussionsgrundlage dienen.

Lesen Sie bitte Informationen zu folgenden Themen:

  • Termine März 2017
  • Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
  • Steuervergünstigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Ab 2017 keine Steuervorteile mehr aus Bond-Stripping
  • Aufwendungen für Geburtstagsfeier im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen
  • Entfernungspauschale ist verfassungsgemäß
  • Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen
  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
  • Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ist möglich
  • Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege
  • Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Frühstück im Hotel ist regelmäßig der vom Hotelier gesondert ausgewiesene Betrag
  • Eingeschränkter Unfallschutz im Home-Office
  • Keine Befreiung des Familienheims bei der Erbschaftsteuer bei Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt
  • Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung
  • Messergebnisse von nicht geeichten Zählern sind fehlerhaft
  • Einkünfteerzielungsabsicht kann auch bei lang andauerndem Leerstand einer Wohnung gegeben sein

Mit freundlichen Grüßen
Sozietät Twehues

Info-Brief März 2017